Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen der Fa. Ralf Tlusteck Hygiene & Umwelttechnik an. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns. Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind oder soweit Rechnung von uns erteilt ist.
2. Das Angebot ist bis zur schriftlichen Bestätigung freibleibend (d.h.: alle Angebote, Preise, Lieferfristen und sonstige Zusagen sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt). Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Alle Preislisten unseres Hauses verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen der neuen Preislisten.
3. Versand: Ab 500,00 EUR Rechnungswert unter Berücksichtigung von Listenpreisen erfolgt der Versand frei Station des Käufers; ab 1000,00 EUR Netto-Rechnungswert frei Haus (frei deutscher Grenze bei Auslandslieferungen). Bei Kleinaufträgen werden anteilige Frachtkosten berechnet, d.h., bei Rechnungsbeträgen unter 100,00 EUR. Sonderkonditionen bedürfen unserer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung, in Abhängigkeit vom Lieferumfang innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, sowie der Art der Erzeugnisse. Diese Sonderkonditionen sind bis zum 31.12 des laufenden Jahres gültig und müssen jedes Jahr neu vereinbart und schriftlich fixiert werden. Bei Bestellungen im Rechnungswert bis 500,00 EUR bestehen wir auf Sofortkasse und gewähren maximal 2% Skonto.
4. Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto. Nach 30 Kalendertagen vom Rechnungsdatum an ist diese generell fällig. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen Posten verwendet. Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen behalten wir uns vor, Zinsen in banküblicher Höhe sowie Mahngebühr zu erheben. Lieferung an uns nicht bekannte Kunden erfolgen bis zur Klärung der Bonität nur gegen sofortige Kasse.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Fa. Ralf Tlusteck Hygiene & Umwelttechnik nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben. Verfügungen über die Vorbehaltsware, die über den ordentlichen Geschäftsverkehr hinausgehen, wie Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verkauf jeder Art der gelieferten Ware, die nicht unter ordentlichen Geschäftsverkehr fällt, Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung usw. sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung der Abschrift des Pfändungsprotokolls anzuzeigen. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
6. Alle Warenlieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Zugang zu untersuchen. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns für entstandene Schäden oder Gewichtsverlust aus. Für die Berechnung sind in unserem Werk festgestellten Maße, Raumverhältnisse, Gewichte und Stückzahlen maßgebend. Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
7. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware in schriftlicher Form erfolgen. Ansonsten gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt! Bei begründeten Mängelrügen ist die Fa. Ralf Tlusteck Hygiene & Umwelttechnik berechtigt: zur Ersatzlieferung bzw. Ersatzteillieferung oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung). Weitere Ansprüche, z.B. auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, einschließlich so genannter Folgeschäden, bestehen auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften nicht.
8. Der Weiterverkauf unserer Markenartikel ist nur in Originalverpackungen gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist entsprechend §24 des Warenzeichengesetzes nicht gestattet. Der Export und die Weiterverarbeitung bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. Ralf Tlusteck Hygiene & Umwelttechnik.
9. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben anderes schriftlich ausdrücklich zugesagt. Bei höherer Gewalt (Krieg, Waren- oder Energiemangel, Brand o.ä. Ursachen und Verkehrsstörungen), die außerhalb der betrieblichen Sphäre ihren Ursprung haben, tritt Lieferverzug nicht ein. Diese Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung angemessen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten.
10. Für Schäden, die durch nicht sachgemäße Anwendung unserer Erzeugnisse entstehen, haften wir nicht. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu. Zur Vornahme aller von uns notwendig erscheinenden Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatzwaren hat der Käufer uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
11. Vereinbarungen, die von dem Inhalt dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
12. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
13. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Eisenach. Gerichtsstand für etwaige Meinungsverschiedenheiten ist Eisenach.
